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Revoke
Revoke

 

§ 61: Versäumnis, Farbe zu bekennen – Fragen bezüglich eines Revokes

A. Definition des Revokes

Das Versäumnis, gemäß § 44 Farbe zu bekennen, oder das Versäumnis, eine Karte oder Farbe, die durch die Regeln verlangt oder von einem Gegner in Ausübung seiner Optionen bei der Rektifikation einer Regelwidrigkeit bezeichnet worden ist, auszuspielen oder zuzugeben – obwohl möglich –, stellt ein Revoke dar. (Wenn es unmöglich ist, dem nachzukommen, siehe § 59.)

B. Recht, bezüglich eines möglichen Revokes nachzufragen

1. Der Alleinspieler darf einen Gegenspieler, der nicht Farbe bekannt hat, fragen, ob dieser eine Karte in der ausgespielten Farbe besitzt.
2. a) Der Dummy darf den Alleinspieler fragen (aber siehe § 43 B2b).
    b) Der Dummy darf keinen Gegenspieler fragen, und § 16 B kann bei Verstoß zur Anwendung kommen.

3. Die Gegenspieler dürfen den Alleinspieler und, sofern die regulierende Instanz nichts anderes bestimmt hat, sich gegenseitig fragen (auf die Gefahr hin, unerlaubte Informationen zu erzeugen).